Schloss Hellenstein im Sommer. Foto: Oliver Vogel

Wahlen am 9. Juni: Wahlbenachrichtigungen und Stimmzettel kommen mit der Post

Die Wahlberechtigten in Heidenheim erhalten in den folgenden Tagen einen Brief, der die Wahlbenachrichtigung für die Europawahl und für die Kommunalwahlen am Sonntag, 9. Juni, sowie die Stimmzettel für die Kommunalwahlen (Gemeinderat, Kreistag, gegebenenfalls Ortschaftsrat) enthält. Die Briefe werden von der Deutschen Post AG zugestellt. 

Auf den Stimmzetteln für die Wahlen zum Kreistag, zum Gemeinderat und zum Ortschaftsrat stehen die Namen der Bewerberinnen und Bewerbern. Diese Stimmzettel müssen laut Gesetz vorab den Wahlberechtigten zugestellt werden. Somit können die Wahlberechtigten die Listen in Ruhe zu Hause ansehen und ausfüllen. Die Stimmzettel sollen dann ins Wahllokal mitgebracht werden. Im Wahllokal erhalten die Wahlberechtigten einen Umschlag für das Einwerfen in die Wahlurne. 

Wählerinnen und Wähler, die Briefwahl beantragen, erhalten die Stimmzettel erneut. Das ist kein Fehler, sondern gesetzlich so vorgeschrieben. Mit den Stimmzetteln wird auch ein Merkblatt verteilt. Leider kommt es immer wieder vor, dass Stimmzettel ungültig sind, weil darauf zu viele Stimmen vergeben wurden. Wählerinnen und Wähler wird deshalb empfohlen, das Merkblatt sorgfältig und in Ruhe zu lesen, bevor der Stimmzettel ausgefüllt wird.

Die Stimmzettel für die Europawahl werden nicht vorab verteilt. Diese Stimmzettel erhalten Wählerinnen und Wähler erst am Wahltag im Wahllokal. 

Wählerinnen und Wähler müssen am Wahltag die Wahlbenachrichtigung und einen Ausweis mit ins Wahllokal bringen. Über die Wahlbenachrichtigung kann zuvor auch ein Antrag für Briefwahl gestellt werden. Dafür gibt es verschiedene Wege:

Per QR-Code:

Mit dem Mobilgerät kann über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung die Briefwahlbeantragung erfolgen. Dies ist der einfachste und schnellste Weg. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – erfasst werden müssen nur noch das Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse. Diese Antragsstellung ist nur bis Mittwoch, 5. Juni, möglich, weil anschließend aufgrund der Postlaufzeiten nicht mehr gewährleistet werden kann, dass die beantragten Unterlagen rechtzeitig bei der Wählerin oder dem Wähler ankommen.

Per Internet:

Für die Beantragung per Internet werden die Daten auf der Wahlbenachrichtigung benötigt. Unter www.heidenheim.de/briefwahl kann die Beantragungsseite aufgerufen werden. Der Links führt auf die Internetseite des technischen Dienstleisters der Stadt Heidenheim weiter. Eine Beantragung über das Internet ist bis Mittwoch, 5. Juni, 12 Uhr, möglich.

Schriftlich:

Ein entsprechender Vordruck befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Diese Antragstellung ist nur bis Mittwoch, 5. Juni, möglich, weil anschließend aufgrund der Postlaufzeiten nicht mehr gewährleistet werden kann, dass die beantragten Unterlagen rechtzeitig bei der Wählerin oder dem Wähler ankommen. Die Anträge sind ausreichend zu frankieren oder in den Briefkasten am Rathaus Heidenheim oder in den Ortschaftsverwaltungen in Oggenhausen und Großkuchen einzuwerfen.

Per Mail:

Hier ist eine formlose Beantragung an wahlamt@heidenheim.de möglich. Um bei formloser Antragstellung die Identität des Antragstellers zweifelsfrei feststellen zu können, müssen alle Vornamen, der Familienname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift angegeben werden. Diese Antragsstellung ist nur bis Mittwoch, 5. Juni, möglich, weil anschließend aufgrund der Postlaufzeiten nicht mehr gewährleistet werden kann, dass die beantragten Unterlagen rechtzeitig bei der Wählerin oder dem Wähler ankommen.

Persönlich:

Bei einer persönlichen Beantragung können die Briefwahlunterlagen von Mittwoch, 8. Mai, an im Rathaus, Grabenstraße 15, 7. Stock, Zimmer 739, zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden. Hier besteht die Möglichkeit, die Briefwahl-Stimmabgabe in einer eigens aufgestellten Wahlkabine auch gleich vorzunehmen. Dazu muss der Personalausweis mitgebracht werden. Die persönliche Antragstellung ist bis Freitag, 7. Juni, 18 Uhr möglich.

Wer bis Dienstag, 21. Mai, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sich aber sicher ist, wahlberechtigt zu sein, soll sich an das Wahlamt der Stadt Heidenheim wenden, Tel. 07321 327–2500 oder wahlamt@heidenheim.de.

Kategorien

Kontakt

Kommunikationsmanagement
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 23-10 31

Newsletter

Jetzt zum Newsletter anmelden und keine Stadtnews aus dem Rathaus verpassen.